- Die Ausführung der
in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen erfolgt nach der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie den geltenden
DIN-Vorschriften. Schallschutz gem. DIN 4109, sowie Wärmeschutz, neueste
Fassung.
- Zum Zwecke des
Baufortschrittes oder aus konstruktiven Gründen können unter
Beibehaltung der wesentlichen Merkmale Änderungen vorgenommen werden,
soweit diese keine Wertminderung bedeuten. Es bleiben Änderungen
vorbehalten, die sich durch Behördenauflagen ergeben.
- Mitgelieferte oder
fest eingebaute Einrichtungen sind in dieser Leistungsbeschreibung
aufgeführt. Sonstige in den Bauplänen eingezeichnete
Einrichtungs-Gegenstände dienen lediglich zum Nachweis der
Stellmöglichkeit. Gleiches gilt für graphische Planausschmückungen.
Diese sind nicht Vertragsbestandteil. Gestrichelt gezeichnete
Sanitärgegenstände sind Sonderwünsche. Aus Darstellungsgründen oder
Bauherrenwünschen können sich auch Unterschiede zu vereinbarten
Leistungen ergeben, es gilt dann die im Kaufvertrag vereinbarte
Leistung.
- Aus Wärme- und
Schallschutzerfordernissen werden Ver- und Entsorgungsleitungen in Vor-
und Abmauerungen verlegt.
- Flächenänderungen
unter 3 % können aus technischen oder statischen Gründen notwendig
werden und bedingen keine Preisanpassung.
- Änderungswünsche
(Planung, Ausstattung) des Bauherren sind jederzeit möglich, sofern es
die statische Konstruktion, das architektonische Gesamtbild sowie der
Bautenstand und die geordnete Baudurchführung zulassen. Sie bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
- Eigenleistungen sind
innerhalb der Wohnung des Käufers nach Absprache mit dem Verkäufer
möglich, wobei der Käufer für seine Eigenleistungen die Haftung selbst
zu übernehmen hat. Sollten während der Ausführung der Eigenleistungen
Beschädigungen an den bereits fertig gestellten Leistungen der
Aufbaugemeinschaft Schneider auftreten, so gehen diese zu Lasten des
Käufers.
- Die Farbgebung und
Gestaltung der Reihenhausanlage obliegt ausschließlich dem Planungsbüro
Schneider.
|