02. Bau- und Ausstattungsbeschreibung


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Erdarbeiten »

 


  1. Die Ausführung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen erfolgt nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie den geltenden DIN-Vorschriften. Schallschutz gem. DIN 4109, sowie Wärmeschutz, neueste Fassung.
  2. Zum Zwecke des Baufortschrittes oder aus konstruktiven Gründen können unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale Änderungen vorgenommen werden, soweit diese keine Wertminderung bedeuten. Es bleiben Änderungen vorbehalten, die sich durch Behördenauflagen ergeben.
  3. Mitgelieferte oder fest eingebaute Einrichtungen sind in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt. Sonstige in den Bauplänen eingezeichnete Einrichtungs-Gegenstände dienen lediglich zum Nachweis der Stellmöglichkeit. Gleiches gilt für graphische Planausschmückungen. Diese sind nicht Vertragsbestandteil. Gestrichelt gezeichnete Sanitärgegenstände sind Sonderwünsche. Aus Darstellungsgründen oder Bauherrenwünschen können sich auch Unterschiede zu vereinbarten Leistungen ergeben, es gilt dann die im Kaufvertrag vereinbarte Leistung.
  4. Aus Wärme- und Schallschutzerfordernissen werden Ver- und Entsorgungsleitungen in Vor- und Abmauerungen verlegt.
  5. Flächenänderungen unter 3 % können aus technischen oder statischen Gründen notwendig werden und bedingen keine Preisanpassung.
  6. Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) des Bauherren sind jederzeit möglich, sofern es die statische Konstruktion, das architektonische Gesamtbild sowie der Bautenstand und die geordnete Baudurchführung zulassen. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  7. Eigenleistungen sind innerhalb der Wohnung des Käufers nach Absprache mit dem Verkäufer möglich, wobei der Käufer für seine Eigenleistungen die Haftung selbst zu übernehmen hat. Sollten während der Ausführung der Eigenleistungen Beschädigungen an den bereits fertig gestellten Leistungen der Aufbaugemeinschaft Schneider auftreten, so gehen diese zu Lasten des Käufers.
  8. Die Farbgebung und Gestaltung der Reihenhausanlage obliegt ausschließlich dem Planungsbüro Schneider.